Beitragserhebung und zuständiger Unfallversicherungsträger bei Prospektverteileragenturen
LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 29.06.1995 - Aktenzeichen L 10 U 1762/94
DRsp Nr. 2006/25408
Beitragserhebung und zuständiger Unfallversicherungsträger bei Prospektverteileragenturen
Die Entgelte von Prospektverteilern sind bei der Beitragserhebung für Prospektverteileragenturen mit zu berücksichtigen, da die für die Agenturen tätigen Prospektverteiler ihre Entgelte aus abhängiger Beschäftigung erzielen. Die Großhandels- und Lagerei-Berufsgenossenschaft ist zuständiger Unfallversicherungsträger für Unternehmen, die Werbeprospekte verteilen. [Nicht amtlich veröffentlichte Entscheidung]