Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Sozialgerichts München vom 20. April 2007 abgeändert.
Der Widerspruchsbescheid der Beklagten vom 20. April 2005 wird aufgehoben.
Die Klage gegen den Bescheid der Beklagten vom 28. Januar 2005 wird abgewiesen.
Die Beklagte hat der Klägerin die außergerichtlichen Kosten beider Rechtzüge zu erstatten.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Zwischen den Beteiligten ist eine preisgünstigere Versicherung der Klägerin bei der Beklagten, hilfsweise der Wechsel zu einer anderen Krankenkasse streitig.
Die Klägerin ist aufgrund ihrer Beschäftigung im landwirtschaftlichen Unternehmen ihres Ehemannes bei der Beklagten seit dem 01.01.1995 als sogenannte mitarbeitende Familienangehörige pflichtversichert.
Testen Sie "Rechtsportal Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|