SG Stuttgart, vom 21.03.1997 - Vorinstanzaktenzeichen S 6 U 1767/95
Beitragsbemessung in der Landwirtschaftlichen Unfallversicherung bei Jagdflächen
LSG Baden-Württemberg, Beschluß vom 13.11.1997 - Aktenzeichen L 10 U 2657/97
DRsp Nr. 2006/23840
Beitragsbemessung in der Landwirtschaftlichen Unfallversicherung bei Jagdflächen
Der Begriff "Jagdfläche" umfaßt den gesamten Jagdbezirk einschließlich befriedeter Flächen. Die wertmäßig einheitliche Zugrundelegung der gesamten Jagdfläche zur Ermittlung des Beitrages zur gesetzlichen Unfallversicherung ist unzulässig, wenn die befriedete Fläche mehr als doppelt so groß ist wie die bejagbare Fläche eines Jagdbezirks. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]