Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Sozialgerichts Darmstadt vom 21. August 2017 wird zurückgewiesen.
Die Beteiligten haben einander keine Kosten zu erstatten.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Beteiligten streiten um die Höhe der Beiträge zur Gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung für Versorgungsbezüge der Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder (VBL) sowie um die Erstattung insoweit überzahlter Beiträge.
Die 1950 geborene Klägerin ist bei der Beklagten im Rahmen der Krankenversicherung der Rentner (KVdR) gesetzlich versichert.
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