Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Sozialgerichts Konstanz vom 06.02.2018 wird zurückgewiesen. Außergerichtliche Kosten sind auch für das Berufungsverfahren nicht zu erstatten.
Die Klägerin wendet sich, als Rechtsnachfolgerin ihres verstorbenen Ehegatten, gegen die Festsetzung von Beiträgen zur Kranken- und Pflegeversicherung im Zeitraum vom 01.01.2013 - 31.12.2014 und die hieraus resultierende Nachforderung von Beiträgen i.H.v. 2.710,62 EUR.
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