Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Sozialgerichts Konstanz vom 21. März 2018 wird zurückgewiesen.
Außergerichtliche Kosten auch des Berufungsverfahrens sind nicht zu erstatten.
Die Klägerin begehrt im Zugunstenverfahren die Überprüfung der Beitragserhebung zur Kranken- und Pflegeversicherung aus einer Direktversicherung ihres früheren Arbeitgebers für die Zeit vom 1. Mai 2009 bis 31. Dezember 2014.
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