Die Berufung gegen das Urteil des Sozialgerichts Bremen vom 24. Mai 2017 wird zurückgewiesen.
Kosten sind nicht zu erstatten.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Beteiligten streiten um die Beitragsbemessung in der Gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung, wobei die Frage der Verbeitragung der Forschungskostenpauschale aus einem Promotionsstipendium streitbefangen ist.
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