Der Beschluss des Sozialgerichts Berlin vom 13. März 2012 wird aufgehoben.
Die aufschiebende Wirkung der Klage gegen den Beitragsfestsetzungsbescheid vom 10. August 2011 wird angeordnet, soweit darin höhere monatliche Beiträge für die Krankenversicherung als 64,77 € und für die Pflegeversicherung als 11,64 €, zusammen mehr als 76,41 € festgesetzt sind.
Die Antragsgegnerinnen haben der Antragstellerin die ihr entstandenen außergerichtlichen Kosten für das gesamte Verfahren zu erstatten.
Testen Sie "Rechtsportal Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|