Die Berufung des Klägers gegen den Gerichtsbescheid des Sozialgerichts Frankfurt/Oder vom 29. Juli 2010 wird zurückgewiesen.
Außergerichtliche Kosten sind auch für das Berufungsverfahren nicht zu erstatten.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Beteiligten streiten um die Höhe der Beiträge des Klägers zur freiwilligen Krankenversicherung im Zeitraum 1. Juni 2007 bis 31. Dezember 2007.
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