I. Die Beteiligten streiten darüber, ob die Grundrente nach §
Der 1923 geborene Kläger ist seit 1982 freiwilliges Mitglied der beklagten Krankenkasse. Neben einer Altersrente der gesetzlichen Rentenversicherung wurde ihm eine Grundrente und ein Berufsschadensausgleich nach dem
Die Beklagte setzte mit Bescheid vom 24. Juni 2004 ab 1. Juli 2004 den Beitrag zur Krankenversicherung mit 276,16 EUR fest. Sie legte der Beitragsbemessung als beitragspflichtige Einnahmen neben den Kapitaleinkünften, der Altersrente und dem Berufsschadensausgleich auch die Grundrente nach §
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