BSG - Urteil vom 28.05.2015
B 12 KR 7/14 R
Normen:
SGB V § 240 Abs. 4 S. 2;
Vorinstanzen:
LSG Bayern, vom 28.08.2012 - Vorinstanzaktenzeichen L 5 KR 313/11
SG München, vom 01.07.2011 - Vorinstanzaktenzeichen S 17 KR 1073/10

Beitragsbemessung in der freiwilligen Krankenversicherung bei Bezug eines Gründungszuschusses der Bundesagentur für Arbeit; Keine ausschließliche Zugrundelegung der 60. Teils der monatlichen Bezugsgröße als Einnahme der Beitragserhebung

BSG, Urteil vom 28.05.2015 - Aktenzeichen B 12 KR 7/14 R

DRsp Nr. 2015/19990

Beitragsbemessung in der freiwilligen Krankenversicherung bei Bezug eines Gründungszuschusses der Bundesagentur für Arbeit; Keine ausschließliche Zugrundelegung der 60. Teils der monatlichen Bezugsgröße als Einnahme der Beitragserhebung

Während des Bezugs eines Gründungszuschusses ist im Rahmen der Beitragsbemessung bei freiwillig versicherten Mitgliedern der gesetzlichen Krankenversicherung "mindestens" der 60. Teil der monatlichen Bezugsgröße als kalendertägliche Einnahme zugrunde zu legen.

Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Bayerischen Landessozialgerichts vom 28. August 2012 wird zurückgewiesen, soweit es die Beitragsbemessung für die Zeit vom 1. Mai 2007 bis 14. Juni 2008 anbelangt.

Im Übrigen wird das Urteil des Bayerischen Landessozialgerichts aufgehoben und die Sache zur erneuten Verhandlung und Entscheidung an dieses Gericht zurückverwiesen.

Normenkette:

SGB V § 240 Abs. 4 S. 2;

Gründe:

I