I. Die Beteiligten streiten über die Höhe der Beiträge zur freiwilligen gesetzlichen Krankenversicherung.
Die 1929 geborene Klägerin ist bei der beklagten Krankenkasse freiwillig versichert. In einer im Juli 2000 vorgelegten Einkommenserklärung gab sie an, im Jahre 1999 Rentenzahlungen aus der gesetzlichen Rentenversicherung in Höhe von monatlich 257,60 DM, Einnahmen aus Kapitalvermögen in Höhe von insgesamt 25.768,00 DM und negative Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung in Höhe von 6.374,00 DM gehabt zu haben.
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