SG Mannheim, vom 09.07.2004 - Vorinstanzaktenzeichen S 4 KR 854/04
Beitragsbemessung für freiwillig Versicherte in der Krankenversicherung
LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 23.11.2004 - Aktenzeichen L 11 KR 3317/04
DRsp Nr. 2006/24270
Beitragsbemessung für freiwillig Versicherte in der Krankenversicherung
Lässt die Satzung einer Krankenkasse in Verbindung mit § 240SGB V bei der Beitragsbemessung für freiwillig Versicherte im Gegensatz zum Einkommensteuerrecht einen Verlustausgleich zwischen unterschiedlichen Einnahmearten des Versicherten nicht zu, so ist sie nicht verfassungswidrig. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]