Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Sozialgerichts Koblenz vom 13.11.2012 wird zurückgewiesen.
2.Außergerichtliche Kosten sind auch im Berufungsverfahren nicht zu erstatten.
3.Die Revision wird nicht zugelassen.
Umstritten ist die Beitragspflicht einer Kapitalleistung aus einer Direktversicherung zur Kranken und Pflegeversicherung.
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