Beiträge freiwilliger Ersatzkassenmitglieder ab 1.1.1989 nach der erhöhten Mindestgrenze beitragspflichtiger Einnahmen, Verfassungsmäßigkeit der Beitragshöhe freiwillig versicherter Schüler
BSG, Urteil vom 07.11.1991 - Aktenzeichen 12 RK 18/91
DRsp Nr. 1998/7663
Beiträge freiwilliger Ersatzkassenmitglieder ab 1.1.1989 nach der erhöhten Mindestgrenze beitragspflichtiger Einnahmen, Verfassungsmäßigkeit der Beitragshöhe freiwillig versicherter Schüler
1. Vom 1.1.1989 an durften auch die Ersatzkassen von ihren freiwilligen Mitgliedern Beiträge nach der erhöhten Mindestgrenze beitragspflichtiger Einnahmen erheben, ohne daß eine entsprechende Satzungsregelung vorlag (Ergänzung zu BSG vom 7.11.1991 - 12 RK 37/90).2. Der Umstand, daß freiwillig versicherte Schüler höhere Beiträge zu tragen haben als versicherungspflichtige Studenten, verstößt nicht gegen den allgemeinen Gleichheitssatz. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]