Die Beschwerde des Prozessbevollmächtigten der Klagepartei gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts München vom 28. Sept. 2021 -
I.
Die Beteiligten streiten im Kostenfestsetzungsverfahren noch über die Erstattung von Reisekosten für den Prozessbevollmächtigten der Klagepartei aus der Staatskasse.
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