Auf die sofortige Beschwerde des Klägers vom 30.01.2014 gegen den Prozesskostenhilfebeschluss des Arbeitsgerichts Paderborn vom 24.01.2014 -
Dem Kläger wird zur Wahrnehmung der Rechte in der ersten Instanz Rechtsanwalt T ohne Einschränkung beigeordnet.
Im Übrigen wird die sofortige Beschwerde zurückgewiesen.
Die Entscheidung ergeht kostenfrei.
Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.
I. Der Kläger hatte für eine Kündigungsschutz- und Zahlungsklage die Bewilligung von Prozesskostenhilfe beantragt. Der Kläger wohnt in L, der Kanzleisitz seines Prozessbevollmächtigten ist ebenfalls in L. Die Arbeitsstelle des Klägers befand sich in C, im Bezirk des Arbeitsgerichtes Paderborn.
Testen Sie "Rechtsportal Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|