Auf die sofortige Beschwerde der Klägerin und unter ihrer Zurückweisung im Übrigen wird der Beschluss des Arbeitsgerichts Hamburg vom 26. Juli 2018 -
Der Klägerin wird als Prozessbevollmächtigter beigeordnet: Rechtsanwalt K., ...
Die Beiordnung erfolgt zu den Bedingungen eines Hamburger Rechtsanwalts, d. h. anwaltliche Reisekosten werden aus der Landeskasse nicht erstattet.
Die Gebühr für das Beschwerdeverfahren ist nicht zu erheben.
Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.
I.
Mit der sofortigen Beschwerde wendet sich die Klägerin gegen einen arbeitsgerichtlichen Beschluss, mit dem ihr zwar Prozesskostenhilfe mit Ratenzahlung bewilligt worden ist, nicht aber die Beiordnung ihres Prozessbevollmächtigten.
Im Hauptsacheverfahren haben die Parteien einen Kündigungsrechtsstreit geführt.
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