1. Die Rechtsbeschwerde des Klägers gegen den Beschluss des Landesarbeitsgerichts Bremen vom 25. September 2023 - 1 Ta 25/23 - wird zurückgewiesen.
2. Der Kläger hat die Kosten der Rechtsbeschwerde zu tragen.
I. Der Kläger begehrt die Beiordnung seines Prozessbevollmächtigten für ein Verfahren vor dem Arbeitsgericht. In diesem stritten die Parteien über einen Zahlungsanspruch und über die Erteilung und Herausgabe verschiedener Arbeitspapiere.
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