Das Amtsgericht Ulm hat den Angeklagten wegen Beihilfe zum Betrug in 24 Fällen zu der Gesamtgeldstrafe von 120 Tagessätzen zu je 100,00 DM verurteilt.
Die Berufung des Angeklagten hat das Landgericht Ulm verworfen, jedoch die Gesamtgeldstrafe auf 80 Tagessätze ermäßigt.
Mit seiner Revision rügt der Angeklagte die Verletzung materiellen Rechts. Das Rechtsmittel hat Erfolg.
Testen Sie "Rechtsportal Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|