Die Berufung der Klägerin gegen das 2. Versäumnisurteil des Arbeitsgerichts Koblenz vom 21. Mai 2019 - 8 Ca 37 - wird auf ihre Kosten als unzulässig verworfen.
II.Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Parteien streiten in der Sache über Lohnansprüche der Klägerin gegen den Beklagten.
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