Die Berufung gegen das Urteil des Sozialgerichts Würzburg vom 06.07.2016 -
Die Nichtzulassungsbeschwerde wird als Berufung fortgesetzt.
Auch wenn die Klägerin dem Sozialgericht Würzburg (
Einer Kostenentscheidung bedarf es nicht, denn hierüber ist im Rahmen des Berufungsverfahrens zu entscheiden.
Dieser Beschluss ist unanfechtbar (§ 177 Sozialgerichtsgesetz).
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