Die Beschwerde des Beklagten gegen die Nichtzulassung der Berufung in dem Urteil des Sozialgerichts Berlin vom 17. März 2016 wird zurückgewiesen.
Der Beklagte hat dem Kläger die außergerichtlichen Kosten zu erstatten.
Die Beschwerde vom 24. März 2016 gegen die Nichtzulassung der Berufung im Urteil des Sozialgerichts Berlin vom 17. März 2016 ist zulässig, aber unbegründet.
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