Die Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Berufung in dem Urteil des Sozialgerichts Magdeburg vom 10. Februar 2022 wird zurückgewiesen.
Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten.
I.
Die Kläger begehren die Zulassung der Berufung gegen ein Urteil des Sozialgerichts Magdeburg. In der Sache geht es um die Bewilligung höherer Leistungen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch - Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II) im Zeitraum von Dezember 2019 bis Mai 2020.
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