Die Beschwerde des Klägers gegen die Nichtzulassung der Berufung im Urteil des Sozialgerichts Köln vom 08.10.2021 wird zurückgewiesen.
Der Kläger trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.
Der Streitwert für das Beschwerdeverfahren wird auf 7.568,90 Euro festgesetzt.
I.
Streitig ist ein Erstattungsanspruch in Höhe von 7.568,90 Euro für Leistungen gegenüber einer Hilfeempfängerin in der Zeit vom 06.11.2013 bis 30.04.2014.
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