Die Beschwerde des Klägers gegen die Nichtzulassung der Berufung in dem Gerichtsbescheid des Sozialgerichts Münster vom 25.06.2020 wird zurückgewiesen. Kosten sind nicht zu erstatten.
I.
Der Kläger wendet sich mit seiner Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Berufung in einem Gerichtsbescheid, mit dem eine isolierte Anfechtungsklage gegen einen Widerspruchsbescheid abgewiesen worden ist.
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