Die Beschwerde der Klägerin gegen die Nichtzulassung der Berufung in dem Gerichtsbescheid des Sozialgerichts Köln vom 11.12.2020 wird zurückgewiesen.
Kosten des Beschwerdeverfahrens sind nicht zu erstatten.
I.
Die Klägerin begehrt die Zulassung der Berufung gegen einen Gerichtsbescheid, mit dem das Sozialgericht (
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