1. Dem Kläger wird für das Verfahren der Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision im Urteil des Bayerischen Landessozialgerichts vom 8. Juni 2017 Prozesskostenhilfe bewilligt und Rechtsanwältin A. beigeordnet.
Der Kläger hat monatliche Raten in Höhe von jeweils ...... Euro beginnend ab dem 1. Februar 2018 zu zahlen.
2. Auf die Beschwerde des Klägers wird das Urteil des Bayerischen Landessozialgerichts vom 8. Juni 2017 aufgehoben. Die Sache wird zur erneuten Verhandlung und Entscheidung an das Landessozialgericht zurückverwiesen.
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