Die Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Berufung im Urteil des Sozialgerichts Magdeburg vom 27. Mai 2021 wird zurückgewiesen.
Kosten sind nicht zu erstatten.
I.
Der Kläger wendet sich mit seiner Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Berufung in einem Urteil des Sozialgerichts Magdeburg. In der Sache begehrt er höhere Grundsicherungsleistungen für Arbeitsuchende nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) für die Monate Januar bis Juli 2017.
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