LSG Sachsen-Anhalt - Beschluss vom 24.02.2020
L 4 AS 607/18 NZB
Normen:
SGG § 77; SGG § 78 Abs. 1; SGG § 144 Abs. 2 Nr. 3;
Vorinstanzen:
SG Halle, vom 29.06.2018 - Vorinstanzaktenzeichen 28 AS 5123/14

Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde im sozialgerichtlichen VerfahrenBezeichnung des Verfahrensmangels eines Verstoßes gegen die Bindungswirkung von mehreren bestandskräftigen FestsetzungsbescheidenAuslegung von Widerspruchsschreiben bei Unklarheit des Widerspruchsumfangs

LSG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 24.02.2020 - Aktenzeichen L 4 AS 607/18 NZB

DRsp Nr. 2020/7718

Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde im sozialgerichtlichen Verfahren Bezeichnung des Verfahrensmangels eines Verstoßes gegen die Bindungswirkung von mehreren bestandskräftigen Festsetzungsbescheiden Auslegung von Widerspruchsschreiben bei Unklarheit des Widerspruchsumfangs

Die Nichtzulassungsbeschwerde wird zurückgewiesen.

Der Beschwerdeführer hat dem Beschwerdegegner die notwendigen außergerichtlichen Kosten des Beschwerdeverfahrens zu erstatten.

Normenkette:

SGG § 77; SGG § 78 Abs. 1; SGG § 144 Abs. 2 Nr. 3;

Gründe:

I.

Der Beklagte und Beschwerdeführer (im Folgenden: Beschwerdeführer) begehrt die Zulassung der Berufung gegen ein Urteil des Sozialgerichts (SG) Halle und die Durchführung des Berufungsverfahrens.

Der Kläger und Beschwerdegegner (im Folgenden: Beschwerdegegner) wendet sich mit seiner Klage gegen eine Erstattungsforderung des Beschwerdeführers.

Dieser bezog zusammen mit seiner Ehefrau laufend Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes - so auch für die Monate Oktober 2013 bis Januar 2014. Der Beschwerdegegner erzielte Einkommen aus Erwerbstätigkeit, während seine Ehefrau nicht erwerbstätig war. Der Beschwerdeführer forderte den Beschwerdegegner deshalb mit Schreiben vom 15. Mai 2013 auf, von seiner bisherigen Lohnsteuerklasse IV in die Lohnsteuerklasse III zu wechseln. Dieser Aufforderung kam der Beschwerdegegner nicht nach.