Der Antrag des Klägers, ihm für das Verfahren der Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision im Urteil des Bayerischen Landessozialgerichts vom 13. Oktober 2021 Prozesskostenhilfe unter Beiordnung von Rechtsanwältin Krinner aus Straubing, zu bewilligen, wird abgelehnt.
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