Die Beschwerde des Klägers gegen die Nichtzulassung der Revision im Beschluss des Landessozialgerichts Niedersachsen-Bremen vom 10. Mai 2007 wird als unzulässig verworfen.
Kosten des Beschwerdeverfahrens sind nicht zu erstatten.
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Die Beteiligten streiten in der Hauptsache darüber, in welche Beitragsklasse der Kläger einzustufen ist.
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