LSG Nordrhein-Westfalen, vom 09.06.2006 - Vorinstanzaktenzeichen 14 R 114/04
SG Köln, vom 09.09.2004 - Vorinstanzaktenzeichen S 2 (5) RA 3/01
Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde im sozialgerichtlichen Verfahren, Verfahrensmangel der verspäteten Zustellung des Berufungsurteils
BSG, Beschluss vom 22.04.2008 - Aktenzeichen B 5a/5 R 366/06 B
DRsp Nr. 2008/17507
Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde im sozialgerichtlichen Verfahren, Verfahrensmangel der verspäteten Zustellung des Berufungsurteils
Für die Aufhebung einer vorinstanzliche Entscheidung auf Grund eines Verfahrensfehlers liegt ein geringfügig über dem in den §§ 134 Abs. 2, 135SGG liegenden Zeitraum für die Zustellung des Berufungsurteils erst dann vor, wenn die Zustellung des Urteils erst nach mehr als fünf Monaten erfolgt. [Nicht amtlich veröffentlichte Entscheidung]