I. Die Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Berufung im Urteil des Sozialgerichts Nürnberg vom 22.10.2009 -
II. Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten.
I. Die Beteiligten streiten über den Eintritt einer Sperrzeit von 13.01.2009 bis 26.01.2009.
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