I. Der Kläger ist ein eingetragener gemeinnütziger Verein, dessen Ziel die Förderung des Musiklebens in der Stadt R. und Umgebung ist. Er verfügt über 76 aktive und mehr als 100 passive Mitglieder und hat sich in kurzer Zeit einen festen Platz im kulturellen Leben der Stadt R. erarbeitet. Der Verein nimmt Mitgliedsbeiträge, Unterrichtsgebühren, Honorare für Einspielungen, Eintrittsgelder, Spenden und Zuschüsse ein, hat aber auch Ausgaben für Musikaushilfen und ein Jugendblasorchester. Im Jahr 2007 sind mindestens 26 öffentliche Auftritte durchgeführt worden.
Testen Sie "Rechtsportal Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|