Die Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Berufung gegen das Urteil des Sozialgerichts Hannover vom 10. September 2012 wird zurückgewiesen.
Kosten für das Beschwerdeverfahren sind nicht zu erstatten.
Der für das Beschwerdeverfahren gestellte Antrag auf Gewährung von Prozesskostenhilfe wird abgelehnt.
I. Der Kläger wendet sich mit seiner Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Berufung im Urteil des Sozialgerichts (
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