LSG Sachsen-Anhalt - Beschluss vom 20.02.2014
L 4 AS 934/12 NZB
Normen:
SGB II § 21 Abs. 5; SGG § 144 Abs. 2 Nr. 1;
Vorinstanzen:
SG Dessau-Roßlau, vom 24.10.2012 - Vorinstanzaktenzeichen 6 AS 282/11

Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde im sozialgerichtlichen Verfahren; Darlegung der grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache; Anspruch auf Arbeitslosengeld II; Mehrbedarf wegen kostenaufwändiger Ernährung

LSG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 20.02.2014 - Aktenzeichen L 4 AS 934/12 NZB

DRsp Nr. 2014/5327

Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde im sozialgerichtlichen Verfahren; Darlegung der grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache; Anspruch auf Arbeitslosengeld II; Mehrbedarf wegen kostenaufwändiger Ernährung

Ob einem Leistungsberechtigten ein Anspruch auf ernährungsbedingten Mehrbedarf nach § 21 Abs 5 SGB II zusteht, ist von den jeweiligen Umständen des Einzelfalls abhängig, aber keine Frage von grundsätzlicher Bedeutung.

Die Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Berufung im Urteil des Sozialgerichts Dessau-Roßlau vom 24. Oktober 2012 wird zurückgewiesen.

Kosten sind nicht zu erstatten.

Normenkette:

SGB II § 21 Abs. 5; SGG § 144 Abs. 2 Nr. 1;

Gründe:

I.

Der Beschwerdeführer und Kläger (im Folgenden: Kläger) wendet sich gegen die Nichtzulassung der Berufung in einem Urteil des Sozialgerichts Dessau-Roßlau, das seine Klage gegen den Beschwerdegegner und Beklagten (im Folgenden: Beklagter) auf Gewährung eines ernährungsbedingten Mehrbedarf für die Zeit vom 1. Oktober 2010 bis zum 31. März 2011 abgelehnt hat.