Auf die Beschwerde des Klägers wird das Urteil des Landessozialgerichts Berlin-Brandenburg vom 20. April 2007 aufgehoben. Die Sache wird zur erneuten Verhandlung und Entscheidung an das Landessozialgericht zurückverwiesen.
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Der Kläger begehrt von der Beklagten eine Rente wegen Erwerbsunfähigkeit (EU), hilfsweise Berufsunfähigkeit (BU) bzw wegen voller oder teilweiser Erwerbsminderung.
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