Die Beschwerde des Klägers gegen die Nichtzulassung der Revision im Urteil des Landessozialgerichts Niedersachsen-Bremen vom 8. November 2007 wird als unzulässig verworfen.
Der Kläger hat die Kosten des Beschwerdeverfahrens zu tragen.
Außergerichtliche Kosten der Beigeladenen zu 1) bis 5) für das Beschwerdeverfahren sind nicht zu erstatten.
Der Streitwert des Beschwerdeverfahrens wird auf 5.000 Euro festgesetzt.
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