Die Beschwerde ist nicht zulässig. Die geltend gemachten Zulassungsgründe (Verfahrensfehler, Divergenz und grundsätzliche Bedeutung) sind nicht in der nach § 160a Abs 2 Satz 3 Sozialgerichtsgesetz (SGG) gebotenen Weise dargelegt bzw bezeichnet.
Testen Sie "Rechtsportal Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|