Auf die Beschwerde der Klägerin wird die Revision gegen das Urteil des Bayerischen Landessozialgerichts vom 7. November 2006 zugelassen.
Das vorstehend genannte Urteil wird aufgehoben.
Der Rechtsstreit wird zur erneuten Verhandlung und Entscheidung an das Landessozialgericht zurückverwiesen.
Der Streitwert wird auf 11.383,66 Euro festgesetzt.
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Die Beteiligten streiten in der Hauptsache über die Nachforderung von Sozialversicherungsbeiträgen.
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