I. Die Kläger gehören zur Unternehmensgruppe W und betreiben bzw betrieben Werk- und Dienstleistungen im Fleischereigewerbe. Sie begehren mit ihren Klagen - mit anderen, rechtlich selbständigen Teilen dieser Unternehmensgruppe - eine günstigere Veranlagung und geringere Beiträge zur gesetzlichen Unfallversicherung.
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