LSG Baden-Württemberg, vom 15.05.2007 - Vorinstanzaktenzeichen L 11 KR 1135/07
SG Freiburg, vom 21.02.2007 - Vorinstanzaktenzeichen S 5 KR 2319/06
Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde, Darlegung einer Divergenz
BSG, Beschluss vom 15.08.2007 - Aktenzeichen B 1 KR 65/07 B
DRsp Nr. 2007/18126
Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde, Darlegung einer Divergenz
Der Revisionszulassungsgrund der Divergenz erfordert, dass das LSG bewusst einen von der höchstrichterlichen Rechtsprechung abweichenden Rechtssatz aufgestellt hat und nicht etwa lediglich nur fehlerhaft das Recht angewendet hat. [Nicht amtlich veröffentlichte Entscheidung]