Die Beschwerde gegen den Beschluss des Sozialgerichts Nürnberg vom 18. Januar 2013 wird zurückgewiesen.
II.Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten.
I.
Die Beschwerde richtet sich gegen die Verhängung von Ordnungsgeld.
Testen Sie "Rechtsportal Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|