BSG - Beschluß vom 27.07.2006
B 1 KR 66/06 B
Normen:
SGG § 160 Abs. 2 Nr. 2 § 160a Abs. 2 S. 3 ;
Vorinstanzen:
Landessozialgericht für das Land Nordrhein-Westfalen - L 16 KR 306/04 - 16.03.2006,
SG Münster, vom 27.10.2004 - Vorinstanzaktenzeichen S 3 KR 37/02

Begründung der Abweichung im Verfahren der Nichtzulassungsbeschwerde

BSG, Beschluß vom 27.07.2006 - Aktenzeichen B 1 KR 66/06 B

DRsp Nr. 2006/25504

Begründung der Abweichung im Verfahren der Nichtzulassungsbeschwerde

Eine Abweichung iS von § 160 Abs. 2 Nr. 2 SGG liegt nicht schon dann vor, wenn das Urteil des Berufungsgerichts nicht den Kriterien entspricht, die die höchstrichterliche Rechtsprechung aufgestellt hat. Vielmehr muss es diesen Kriterien selbst widersprochen haben, dh andere Maßstäbe entwickelt haben. [Nicht amtlich veröffentlichte Entscheidung]

Normenkette:

SGG § 160 Abs. 2 Nr. 2 § 160a Abs. 2 S. 3 ;

Gründe:

I