Landessozialgericht für das Land Nordrhein-Westfalen - L 16 KR 306/04 - 16.03.2006,
SG Münster, vom 27.10.2004 - Vorinstanzaktenzeichen S 3 KR 37/02
Begründung der Abweichung im Verfahren der Nichtzulassungsbeschwerde
BSG, Beschluß vom 27.07.2006 - Aktenzeichen B 1 KR 66/06 B
DRsp Nr. 2006/25504
Begründung der Abweichung im Verfahren der Nichtzulassungsbeschwerde
Eine Abweichung iS von § 160 Abs. 2 Nr. 2SGG liegt nicht schon dann vor, wenn das Urteil des Berufungsgerichts nicht den Kriterien entspricht, die die höchstrichterliche Rechtsprechung aufgestellt hat. Vielmehr muss es diesen Kriterien selbst widersprochen haben, dh andere Maßstäbe entwickelt haben. [Nicht amtlich veröffentlichte Entscheidung]