LAG Frankfurt/Main - Urteil vom 25.02.2015
2 Sa 439/14
Normen:
§ 44 Nr. 3 Abs. 1 und 2 TV-H; § 7 Abs. 4 BUrlG; § 242 BGB;
Vorinstanzen:
ArbG Kassel, vom 30.01.2014 - Vorinstanzaktenzeichen 9 Ca 419/13

Begründetheit des Urlaubsabgeltungsverlangens eines angestellten Lehrers in Hessen

LAG Frankfurt/Main, Urteil vom 25.02.2015 - Aktenzeichen 2 Sa 439/14

DRsp Nr. 2015/17479

Begründetheit des Urlaubsabgeltungsverlangens eines angestellten Lehrers in Hessen

1. Gemäß § 44 Nr. 3 Abs. 1 Satz 1 des Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst des Landes Hessen (TV-H) iVm. § 12 Abs. 2 der Dienstordnung für Lehrkräfte, Schulleiterinnen und Schulleiter und sozialpädagogische Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter vom 4. November 2011 ist im Land Hessen die genaue Festlegung der zeitlichen Lage des Urlaubs innerhalb der Ferienzeiten den tarifbeschäftigten Lehrkräften übertragen.2. Ein Urlaubsabgeltungsverlangen, das mit der Begründung erhoben wird, es sei entgegen der bestehenden Verpflichtung versäumt worden, sich in den hierfür zur Verfügung stehenden Ferienzeiten nach eigenen Bedürfnissen entsprechend Urlaub festzulegen, stellt sich als treuwidrig dar.

Tenor

Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Kassel vom 30. Januar 2014 , Aktenzeichen 9 Ca 419/13 , wird zurückgewiesen.

Die Klägerin hat die Kosten der Berufung zu tragen.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

§ 44 Nr. 3 Abs. 1 und 2 TV-H; § 7 Abs. 4 BUrlG; § 242 BGB;

Tatbestand

Die Parteien streiten im Berufungsrechtszug noch um die Frage, ob das beklagte Land der altersbedingt als Lehrkraft ausgeschiedenen Klägerin Urlaubsabgeltung gewähren muss.

1. 2.