Auf die Beschwerde der Antragsgegnerin wird der Beschluss des Sozialgerichts Düsseldorf vom 20.7.2021 geändert. Der Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung des Widerspruchs vom 9.2.2021 gegen den Bescheid vom 18.1.2021 wird abgelehnt.
Die Antragstellerin trägt die Kosten des einstweiligen Rechtsschutzverfahrens in beiden Rechtszügen mit Ausnahme der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen, die ihre außergerichtlichen Kosten selbst tragen.
Der Streitwert für das Beschwerdeverfahren wird auf 17.197,65 Euro festgesetzt.
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