LSG Nordrhein-Westfalen - Beschluss vom 11.07.2022
L 8 BA 129/21 B ER
Normen:
SGB IV § 28d S. 1-2; SGB IV § 28e Abs. 1; SGB IV § 28p Abs. 1 S. 1 und S. 5; SGB X § 20 Abs. 1; SGB X § 21; SGB X § 41 Abs. 1 Nr. 2; SGB X § 41 Abs. 2; SGG § 86a Abs. 2 Nr. 1; SGG § 86a Abs. 3 S. 2; SGG § 86b Abs. 1 S. 1 Nr. 2; SGG § 86b Abs. 2 S. 4; ZPO § 294 Abs. 1; ZPO § 920 Abs. 2;
Vorinstanzen:
SG Duisburg, vom 30.07.2021 - Vorinstanzaktenzeichen 21 BA 30/21

Begründetheit der Beschwerde gegen die Anordnung der aufschiebenden Wirkung der Klage gegen einen Beitragsbescheid im sozialgerichtlichen VerfahrenAnforderungen an die Erfolgsaussichten des Rechtsbehelfs - hier im Hinblick auf die Rechtmäßigkeit der Ermittlung und Berechnung der Beitragsforderung unter Berücksichtigung von Unterlagen aus dem Verfahren des Hauptzollamtes im Betriebsprüfungsverfahren und von computergestützten Aufzeichnungen der Arbeitszeiten

LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 11.07.2022 - Aktenzeichen L 8 BA 129/21 B ER

DRsp Nr. 2022/12720

Begründetheit der Beschwerde gegen die Anordnung der aufschiebenden Wirkung der Klage gegen einen Beitragsbescheid im sozialgerichtlichen Verfahren Anforderungen an die Erfolgsaussichten des Rechtsbehelfs – hier im Hinblick auf die Rechtmäßigkeit der Ermittlung und Berechnung der Beitragsforderung unter Berücksichtigung von Unterlagen aus dem Verfahren des Hauptzollamtes im Betriebsprüfungsverfahren und von computergestützten Aufzeichnungen der Arbeitszeiten

Tenor

Auf die Beschwerde der Antragsgegnerin wird der Beschluss des Sozialgerichts Duisburg vom 30.7.2021 geändert.

Der Antrag des Antragstellers auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung der beim Sozialgericht Duisburg unter dem Aktenzeichen S 21 BA 78/21 anhängigen Klage gegen den Bescheid der Antragsgegnerin vom 18.1.2021 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 5.10.2021 wird abgelehnt.

Der Antragsteller trägt die Kosten des einstweiligen Rechtsschutzverfahrens in beiden Rechtszügen.

Der Streitwert wird für das Beschwerdeverfahren auf 42.492,09 Euro festgesetzt.

Normenkette:

SGB IV § 28d S. 1-2; SGB IV § 28e Abs. 1; SGB IV § 28p Abs. 1 S. 1 und S. 5; SGB X § 20 Abs. 1; SGB X § 21; SGB X § 41 Abs. 1 Nr. 2; SGB X § 41 Abs. 2; SGG § 86a Abs. 2 Nr. 1; SGG § 86a Abs. 3 S. 2; SGG § 86b Abs. 1 S. 1 Nr. 2; SGG § 86b Abs. 2 S. 4; ZPO § 294 Abs. 1; ZPO § 920 Abs. 2;

Gründe