LAG Köln - Urteil vom 11.07.2014
4 Sa 358/14
Normen:
Einigungsvertrag Anlage I Kapitel VIII Sachgebiet A Abschnitt III Nr. 16;
Vorinstanzen:
ArbG Köln, vom 13.03.2014 - Vorinstanzaktenzeichen 4 Ca 3995/13

Begriff des Erteilens einer Zusage i.S. von Anlage I Kapitel VIII Sachgebiet A Abschnitt III Nr. 16 lit. a) und b) des Einigungsvertrages

LAG Köln, Urteil vom 11.07.2014 - Aktenzeichen 4 Sa 358/14

DRsp Nr. 2014/13833

Begriff des Erteilens einer Zusage i.S. von Anlage I Kapitel VIII Sachgebiet A Abschnitt III Nr. 16 lit. a) und b) des Einigungsvertrages

"Erteilen einer Zusage" im Sinne der Anlage I Kapitel VIII Sachgebiet A Abschnitt III Nr. 16 Buchstabe a) und b) des Einigungsvertrages am 01.01.1992.

Das "Erteilen einer Zusage" i.S. von Anlage I Kapitel VIII Sachgebiet A Abschnitt III Nr. 16 lit. a) und b) des Einigungsvertrages am 01.01.1992 setzt die Begründung von Ansprüchen auf Leistungen der betrieblichen Altersversorgung voraus. Soweit diese durch Vertrag begründet worden sein sollen, müssen Arbeitgeber und Arbeitnehmer sich nach dem 31.12.1991 darüber geeinigt haben, dass der Kläger Leistungen der betrieblichen Altersversorgung erhalten soll. Dafür reicht es nicht aus, dass nur eine Zahlungsverpflichtung anerkannt wird und tatsächlich Zahlungen geleistet werden. Vielmehr setzt die Begründung von Ansprüchen die Übernahme einer neuen Verpflichtung voraus. Die bloße Erfüllung einer bestehenden Rechtspflicht reicht ebenso wenig aus wie die Beschreibung der Folgen einer Rechtslage.

Tenor

Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Köln vom 13.03.2014 - 4 Ca 3995/13 - wird auf Kosten des Klägers zurückgewiesen.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

Einigungsvertrag Anlage I Kapitel VIII Sachgebiet A Abschnitt III Nr. 16;

Tatbestand

1. 2.