Der Kläger begehrt die Feststellung der Schadensersatzpflicht der Beklagten hinsichtlich sämtlicher materieller und immaterieller Schäden aus einem Verkehrsunfall, den er als Auszubildender der Beklagten zu 2 in einem bei der Beklagten zu 1 haftpflichtversicherten betriebseigenen Fahrzeug, das von einem Mitarbeiter, dem Beklagten zu 3, gefahren wurde, auf dem morgendlichen Weg zu einem auswärtigen Einsatzort erlitten hat. Dort sollten sie auf einer Baustelle einen Kundenauftrag ausführen.
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